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Leopold

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Donnerstag, 12. Oktober 2017, 12:26

Das mag zwar nur auf einen Bruchteil der Fahrzeuge zutreffen, aber ist natürlich eine Möglichkeit. Wusste garnicht dass sowas geht.
Danke Anna :)
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Anna

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18

Donnerstag, 12. Oktober 2017, 07:26

https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/…eugen/umzugsgut Wenn der Wagen einmal die deutsche Zulassung hat, kann er später auch umgemeldet/ verkauft werden, da fragt dann keiner mehr nach.......
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17

Donnerstag, 12. Oktober 2017, 00:43

Bis gerade eben wusste ich nicht mal dass es geht, hier lernt man stetig dazu :)
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16

Donnerstag, 12. Oktober 2017, 00:41

Da muss ich nachfragen :-)

Vielen Dank für die Idee.

Gruss

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Mittwoch, 11. Oktober 2017, 21:37

Hat nicht einer Deiner Verwandten vor, nach D zu ziehen? Muß vorher eine zeitlang auf denjenigen angemeldet gewesen sein, könnte dann als Umzugsgut deklariert werden.......
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14

Mittwoch, 11. Oktober 2017, 21:04

Naja, ich will vorerst die Hoffnung nicht begraben.

Ich warte ersteinmal ab was mit der Tüvbeamter sagt , dannach kann ich mir immernoch Gedanken machen !

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Mittwoch, 11. Oktober 2017, 20:44

( Das mit dem dauerhaften fahren auf deutschlands Strassen mit Kennzeichen eines anderen Landes wird seit beitritt von PL zur EU nicht so streng gesehen. Ich weiss es, da mein Nachbar für ein Deutsches Unternehmen arbeitet und dieses hat die halbe Fahrzeugflotte in PL angemeldet. Dazu muss man sagen dass diese Firma ihre Produkte auch drüben vertreibt ! Ob es nun richtig ist, muss jeder für sich entscheiden, rechtlich ist es nicht angreifbar da es kaum kontrollierbar ist wie oft ein Fahrzeug in welchem Land unterwegs ist !



Ich hatte dazu mal beim ADAC nachgefragt, darf die Antwort hier nicht veröffentlichen.

Dauerhaftes fahren ist nicht zulässig. Kann Punkte und Ordnungsgeld geben, sowie ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Schau auch mal da:
Neu in OWL

Ich weiß aber nicht wie es aussieht, wenn das Auto den Winter über in PL ist und nur im Sommer für ein paar Wochen in D ist :wn:

Artec12

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Mittwoch, 11. Oktober 2017, 20:37

Das Auto wird ausschliesslich in den Sommermonaten gefahren, ansonsten steht es brav in der Garage.

Aber mal eine andere Ãœberlegung !

Wenn das Auto in 10 Jahren nun 30 jahre alt sein wird und somit ein Oldtimer ist, wäre es dann möglich das Fahrzeug als Oldtimmer zuzulassen ?

Danke

( Das mit dem dauerhaften fahren auf deutschlands Strassen mit Kennzeichen eines anderen Landes wird seit beitritt von PL zur EU nicht so streng gesehen. Ich weiss es, da mein Nachbar für ein Deutsches Unternehmen arbeitet und dieses hat die halbe Fahrzeugflotte in PL angemeldet. Dazu muss man sagen dass diese Firma ihre Produkte auch drüben vertreibt ! Ob es nun richtig ist, muss jeder für sich entscheiden, rechtlich ist es nicht angreifbar da es kaum kontrollierbar ist wie oft ein Fahrzeug in welchem Land unterwegs ist !

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Mittwoch, 11. Oktober 2017, 20:12

:ach:

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10

Mittwoch, 11. Oktober 2017, 20:04

Dauerhaft in D mit PL-Zulassung fahren ist keine gute Idee.....

Artec12

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9

Mittwoch, 11. Oktober 2017, 20:03

Besten Dank für die schnellen Antworten,

ich kenne zwar einen TÜV Prüfer mit eigener TÜV Stelle, weiss nicht ob er da was machen könnte. Vielleicht hat er ja ein paar Kontakte.
Ausschlachten kommt nicht in Frage, dazu bedeutet mir das Auto zu viel und bei diesem Zustand erst recht nicht. Wenn wirklich nichts geht werde ich ihn über meine Cousine in PL angemeldet lassen, was nicht mein Ziel war :-(

Danke nochmal

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Mittwoch, 11. Oktober 2017, 19:59

Selber habe ich es noch nie gemacht, aber ich würde mich erstmal dumm stellen.

Fahr mit meiner Briefkopie und dem Datenblatt zum TÃœV.
Meiner hat BJ 1997 und somit eigentlich das gleiche Problem.
Wie es der Vorbesitzer mit der Außnahmegenemigung gemacht hat, weiß ich nicht.

Mit den Unterlagen vom TÃœV dann zur Zulassungsstelle.

Nur nicht mit irgendwelchen Fragen, schlafende Hunde wecken.

Wobei Hessen in Sachen Eintragungen immer schwieriger ist wie in den anderen Bundesländer.

Jürgen Illtz

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Mittwoch, 11. Oktober 2017, 19:51

Frag erst mal bei der Zulassungsstelle nach ob es da Probleme bei der Anmeldung gibt. Wenn ja, kannst dir den TÃœV schon sparen!
Dann kannst ihn nur schlachten! :D

Ich denke mal das wird sehr schwer bis unmöglich . Du wohnst in Hessen??? Da tut der TÜV schon blöde wie ich gehört habe, will dir aber nicht die Hoffnung nehmen!

Vielleicht hast ja Glück mit der Zulassungsstelle den die entscheiden über die Zulassung. Ausnahmegenehmigung musst du bzw. die Zulassungsstelle bei der übergeordneten Behörde beantragen. Nur steht leider in der Ausnahmegenehmigung nichts über Abgasverhalten!

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__70.html
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Mittwoch, 11. Oktober 2017, 19:50

Hy ,
am besten einfach zum TÃœV fahren.Vollabnahme.
Und sagen was Du vor hast.Und schauen was die sagen oder machen.
Beim.Abgas konnten die "Emmissionsklasse nicht bekannt" eintragen. Hätte dann 01, also Euro nix.
Vielleicht übernimmt das dann die Zulassungsstelle.
Oder die bemängeln wegen des Bj. die fehlenen Euro 2 werte.
So wäre der Versuch. ..
Signatur von »Zwergziege« Mit freundlichen Grüßen

Christian Werner

Fiat 126 in Verde Prato 336.Gebaut 12/1975 in Turin .Erstzulassung 04/1976 in Kassel als Steinwinter 250 L. Von 1990-2005 stand er abgemeldet in einer Scheune auch in Kassel. Seit 2005-2023 in meinem Besitz und Umbau auf Original Motor :-)

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Mittwoch, 11. Oktober 2017, 19:43

Danke für das Datenblatt ,

muss ich also erst zum TÃœV ? oder doch zur Zullasungstelle ?

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Mittwoch, 11. Oktober 2017, 19:33

Datenblatt und Briefkopie von einem 97er hast Du per PN bekommen.

Es gibt zwar einen Kat für den 126, aber der hat auch "nur" Euro1.

Du brauchst entweder Glück oder eine Ausnahmegenehmigung.

Wie Du an die Ausnahmegenehmigung kommst, kann ich Dir leider nicht sagen.

Artec12

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3

Mittwoch, 11. Oktober 2017, 19:31

Hallo AAT126,

heisst es für mich dass ich den kleinen mit nem KAT nachrüsten muss um ihn anzumelden ?

Danke und Gruß Artur

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Mittwoch, 11. Oktober 2017, 19:21

Ein Datenblatt für Euro1 kann ich Dir schicken.
Für Bj 1998 brauchst Du aber Euro2.

Artec12

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Mittwoch, 11. Oktober 2017, 19:15

Unterlagen für Zulassung

Hallo Fiat 126 Freunde,

ich habe mich zwar bei der Anmeldung vorgestellt möchte euch alle begrüssen und freue mich ich ber den Zugang zu diesem Forum :-)

Natürlich habe ich zugleich auch schon eine Frage zur Zulassung eines 1998 ELX den ich mir gestern aus PL hab importieren lassen. Ich habe allerdings im Vorfeld keinerlei Bedenken gehabt einen zu kaufen denn ich habe schon ein paar auf deutschlands Strassen gesehen und dass es BJ bezogene Probleme geben könnte wusste ich nicht. Nun habe ich den besagten zu dem ich auch noch eine besondere Bindung habe und möchte ihn unbedingt zulassen.

Dabei möchte ich keine Fehler begehen , da ich zu viele Negative Berichte bezüglich der Anmeldung gelesen habe.

Das Fahrzeug ist noch immer in PL angemeldet und nun möchte ich es in DE anmelden. Was sind die ersten Schritte und welche Unterlagen benötige ich ? Erst zum TÜV oder doch zur Zulassungstelle ?

Vielen Dank vorab .

Gruß Artur

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