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Zwergziege

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Mittwoch, 14. Oktober 2009, 18:57

Zitat

Original von pp.com
ok, ok. streitet nicht. :)

Danke, dass ihr mir alles erklärt habt. mein Bruder sagte, ich soll den Kleinen auf keinem Fall verkaufen. Ihr sagt das auch. Vielleicht werde ich ihn doch alleine in D fahren :) Zu Weihnachten fahre ich nach Polen, da werde ich vielleicht ihn durchchacken lassen und hierher bringen. Werde dann ein paar Monate auf den polnschen Kennzeichen fahren und dann melde ich ihn um. Muss jedoch noch eine Garage finden.


Hy,
genau...mach das so.Nacher ärgerst Du Dich,das Du ihn für kleine Gel verschleuderst hast....
Signatur von »Zwergziege« Mit freundlichen Grüßen

Christian Werner

Fiat 126 in Verde Prato 336.Gebaut 12/1975 in Turin .Erstzulassung 04/1976 in Kassel als Steinwinter 250 L. Von 1990-2005 stand er abgemeldet in einer Scheune auch in Kassel. Seit 2005-2023 in meinem Besitz und Umbau auf Original Motor :-)

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männchen

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Mittwoch, 14. Oktober 2009, 18:02

Zitat

Original von pp.com
ok, ok. streitet nicht. :)

Danke, dass ihr mir alles erklärt habt. mein Bruder sagte, ich soll den Kleinen auf keinem Fall verkaufen. Ihr sagt das auch. Vielleicht werde ich ihn doch alleine in D fahren :) Zu Weihnachten fahre ich nach Polen, da werde ich vielleicht ihn durchchacken lassen und hierher bringen. Werde dann ein paar Monate auf den polnschen Kennzeichen fahren und dann melde ich ihn um. Muss jedoch noch eine Garage finden.



:daumhoch: :daumhoch: :daumhoch: :--: :-)
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Jürgen Illtz

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32

Mittwoch, 14. Oktober 2009, 17:46

Motornummer steht doch im polnischen Schein!!

Hab das mal gekennzeichnet! Wenn Du diese Nummer hast, also Anfang mit 126 A1 076, kannst du Euro 1 bekommen und ihn hier zulassen!!
»Jürgen Illtz« hat folgende Datei angehängt:
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Mittwoch, 14. Oktober 2009, 17:23

ok, ok. streitet nicht. :)

Danke, dass ihr mir alles erklärt habt. mein Bruder sagte, ich soll den Kleinen auf keinem Fall verkaufen. Ihr sagt das auch. Vielleicht werde ich ihn doch alleine in D fahren :) Zu Weihnachten fahre ich nach Polen, da werde ich vielleicht ihn durchchacken lassen und hierher bringen. Werde dann ein paar Monate auf den polnschen Kennzeichen fahren und dann melde ich ihn um. Muss jedoch noch eine Garage finden.

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Jürgen Illtz

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Mittwoch, 14. Oktober 2009, 15:36

Das ist besser erklärt, ok! :daumhoch:

:wand: :wand: :wand:

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Klaus

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Mittwoch, 14. Oktober 2009, 08:58

Das Auto muss da zugelassen sein, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet, also am Erstwohnsitz.
Wenn der in Polen ist und man nur zur Arbeit z. B. von Montag-Freitag nach Deutschland fährt, dann kann man sicher argumentieren, dass der Lebensmittelpunkt am Wochenende bei Freunden und Familie in Polen ist. Aber wenn man nicht so häufig "nach Hause" fährt, dann eher nicht.
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Jürgen Illtz

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28

Mittwoch, 14. Oktober 2009, 00:27

Erst lesen!

Is nich! Auch nicht mit Zweitwohnsitz!!

Du hast ja dann den regelmäßigen Standort in Deutschland!!
Das Auto steht dann ja wohl regelmäßig in Deutschland und nicht am Zweitwohnsitz!Und damit ist eben der "regelmäßige Standort" begründet!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jürgen Illtz« (14. Oktober 2009, 17:47)

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Dienstag, 13. Oktober 2009, 23:20

Zitat

Original von Jürgen Illtz
Weis nicht ob das mit Zweitwohnsitz geht!?????


den mußt du haben dann kein thema :daumhoch:
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Jürgen Illtz

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26

Dienstag, 13. Oktober 2009, 23:20

Max. 1 Jahr!!

Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen dürfen in D aber in jedem Fall nur vorübergehend, d.H. max. ein Jahr mit ausländischer Zulassung betrieben werden, wenn der Hauptstandort eigentlich in D ist.

Gesetzeslage:

§§ 1 und 5 IntVO
§1 (Auszug)
" 1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger
a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder

b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. "


§5 (Auszug)

" Als vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr.

Klar, wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn das Auto immer am gleichen Platz steht, sehen das die "Rennleiter" irgendwann und prüfen und dann ist Schluß mit lustig!

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Jürgen Illtz

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25

Dienstag, 13. Oktober 2009, 23:12

Weis nicht ob das mit Zweitwohnsitz geht!?????

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Dienstag, 13. Oktober 2009, 22:38

:daumhoch:

Zitat

Original von pp.com
hallo,

da haben mir schon auch einige Menschen gesagt, ich soll den Kleinen nach Deutschland nehmen und mit polnischen Kennzeichen fahren. Ich hab auch noch einen zweiten Wohnsitz in Polen. Wäre dies legitim? Ich will halt keine Probleme mit den Bullen oder mit dem Ordnungsamt bekommen.


ich sag ja ,mein mieter ist auch pole :daumhoch:
mal ehrlich auf den bildern sah es aus er hat sporsitze,gebrauchte kosten hierum ca 200 ...............also ich würde den auch für das geld nehmen,schnäpchen
überleg es dir :daumhoch:behalten
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Dienstag, 13. Oktober 2009, 22:26

hallo,

da haben mir schon auch einige Menschen gesagt, ich soll den Kleinen nach Deutschland nehmen und mit polnischen Kennzeichen fahren. Ich hab auch noch einen zweiten Wohnsitz in Polen. Wäre dies legitim? Ich will halt keine Probleme mit den Bullen oder mit dem Ordnungsamt bekommen.

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Dienstag, 13. Oktober 2009, 21:36

Zitat

Original von mattes1965
jo,ich kenne auch jemanden der hier wohnt und mit ausländischen kennzeichen und führerschein seit über 15 jahren fährt.

gruß mattes


der neuste bei uns ist ein Forums mitglied :daumhoch: seine frau hat noch einen wohnsitz in polen
war paar mal bei ihm aber er war leider nie da aber der blaue 97er :daumhoch:
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Dienstag, 13. Oktober 2009, 21:01

jo,ich kenne auch jemanden der hier wohnt und mit ausländischen kennzeichen und führerschein seit über 15 jahren fährt.

gruß mattes

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Dienstag, 13. Oktober 2009, 20:44

Zitat

Original von Jürgen Illtz
Und Ärger mit der "Rennleitung"!
Du darfst hier in Deutschland nicht dauernd mit ausländischer Nummer fahren! Leider!


macht mein Mieter doch auch,und kenne viele andere,brauchst doch nur den zweiten Wohnsitz :wn:
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Jürgen Illtz

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Dienstag, 13. Oktober 2009, 20:35

Und Ärger mit der "Rennleitung"!
Du darfst hier in Deutschland nicht dauernd mit ausländischer Nummer fahren! Leider!

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Dienstag, 13. Oktober 2009, 19:54

Laß ihn doch in Polen zugelassen,such Dir eine unterstell möglichkeit hier,und wenn deine Eltern besuchst machste neuen Tüv in Polen :daumhoch: :daumhoch:

Keine gute Idee :-)

und spaß im Sommer in Deutschland :daumhoch:
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Dienstag, 13. Oktober 2009, 15:31

Moin!
Ich habe im Winter (deutlich unter -15°C!) meinen Maluch (leider ein 99er, deswegen immer noch nicht angemeldet) von Breslau nach Herford überführt - also, da kommt man mit deutlich weniger als 200 Euro Kosten hin. Der Tank ist ja nicht so groß, und sparsam ist der Maluch eh...
Du möchtest ja sicher auch mal Deine Eltern besuchen, oder?!?
Wäre doch ein guter Grund.
Und eine Garage findet sich sicher auch für den Kleinen, ansonsten sind die Kleinen deutlich härter im Nehmen als man glaubt...
Mein Tip: Wenn Du Dir nicht sicher bist ob da für den TÜV etwas gemacht werden muss lass ihn vorher in Polen checken/reparieren/warten. Das ist sicher günstiger.
Speziell Blecharbeiten.
Was hast Du denn eigentlich für Papiere bei dem Wagen?
Die europäischen (bunt!!!) oder die Karta Pojazdu?
In dem "Reisepass" steht meine ich die Motornummer mit drin...
Gruß
Jan

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Montag, 12. Oktober 2009, 22:27

hi,du kannst den wagen doch selber überführen. dann einfach mal beim tüv nachfragen wie es mit der D.-abnahme aussieht.wegen der motornr. da haben sich deine eltern bestimmt vertan. die steht normalerweise nicht im brief. es sei denn du hast einen anderen motor eingetragen.

gruß mattes

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mattes1965« (12. Oktober 2009, 22:28)

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15

Montag, 12. Oktober 2009, 22:09

Zitat

Das Ge4ld investieren und selber in Deutschland weiterfahren...schreibst ja das du ihn liebst.



Ich lieb´den über alles und deswegen muss ich den verkaufen - -eine richtig tragische Liebe. Habe in D leider keine Garage. Das würde der Maluch im Winter nicht aushalten. Er ist ein Garagekind und ein harter Winter würde ihn vielleicht umbringen.

Deswegen ist es mir so wichtig ihn in richtige Hände abzugeben. Das Geld spielt hier jetzt eine untergeordnete Rolle. Natürlich würde ich in ihn nicht mehr reinstecken, wie ich bekomme, jedoch 100, 200 Euro hin oder her ist mir egal. Haptsache, man wird ihn weiter lieben :dank:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pp.com« (12. Oktober 2009, 22:12)

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Montag, 12. Oktober 2009, 21:58

Hy,
wie nennt sich das immer ..Milchmädchenrechnung....

Kosten entstehen bei sowas immer...meistens kriegt mann die nicht wieder.

Wenn der Wagen ok ist,mit legalem Tüv und Euro 1 sollte er locker 1500 wert sein..nur findet mann jemanden dann dafür?

Bleibt nur eins:Das Ge4ld investieren und selber in Deutschland weiterfahren...schreibst ja das du ihn liebst.

Oder jetzt für 500 verkaufen.Dann issser vieleicht weg und Du hast ruhe...
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Christian Werner

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13

Montag, 12. Oktober 2009, 21:51

Zitat

Original von Jürgen Illtz
Ich würde versuchen ihn auf jeden Fall zuzulassen!
Bringt auch deutlich mehr Kohle beim Verkauf!! :daumhoch:


Jungs, habe auch darüber nachgedacht. Da gibt es jedoch ein ABER.

Angenommen könnte ich den auf meinen Namen zulassen:
1. ich muss den nach D holen - mindestens 200 Euro
2. ich muss TÃœV machen - 100 E
3. Zulassungsstelle - denke auch um die 100E

Und was, wenn der TÜV etwas zu bemängeln hat und ich noch zusätzlich 200 euro reinstecken muss??

Ich müsste den Kleinen für ca. 1000 Euro verkaufen. Kauft den jemand für das Geld? Vielleicht ist es doch besser wenn ich ihn jetzt gleich für 450 verkaufe, ohne große Arbeit?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »pp.com« (12. Oktober 2009, 21:54)

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Jürgen Illtz

unregistriert

12

Montag, 12. Oktober 2009, 21:32

Ich würde versuchen ihn auf jeden Fall zuzulassen!
Bringt auch deutlich mehr Kohle beim Verkauf!! :daumhoch:

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Jürgen Illtz

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Montag, 12. Oktober 2009, 21:05

Nee, steht nicht im Fahrzeugschein! Ablesen!!

Es gibt auch 076 er Motoren ohne elektronische Zündung!
Mal nachschauen ob der einen Verteiler hat!!

Motornummer sollte so anfangen: 126A1 076............

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Montag, 12. Oktober 2009, 20:40

Hy,
weiß Ich nicht genau,ob die da drin steht.... :wn:

Am besten da am Motor schauen... :daumhoch:
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nicht aber die der Forenbetreiber und Administratoren des Forums, welche sich hiermit ausdruecklich von diesem Beitrag distanzieren.
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