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ollivs

Forum Durchsucher

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8

Samstag, 28. September 2013, 17:13

Du brauchst immer dann eine Vollabnahme, wenn der Zulassungsstelle die Fahrzeugdaten nicht bekannt sind. Das sind sie i.d.R. dann nicht, wenn das Fahrzeug noch nie in D zugelassen war. Ausnahme: Du hast ein COC-Zertifikat. Das COC gibt es zwar EU-weit, aber erst ab ca. 2007, für dein Auto also nicht.
Fazit: Vollabnahme!

Danke Il Presidente Klaus... Das war die ausführliche Antwort... Ich hatte noch keine Zeit heute Morgen so speziell zu antworten.
Genauso wie es Klaus beschreibt, wird es gehandhabt.
Gruß, Olli
Klaus: Licht funzt immer noch, und die Sicherung bleibt schön kühl... :-)

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Joge

Heizungshebelsucher

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Diesen Fiat habe ich: keinen mehr

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7

Samstag, 28. September 2013, 13:34

Ich habe jetzt alle beiden Varianten schon gehabt . Bin vor 4 Jahren mit meinem 88er ( war schon in Polen zugelassen ) zum Tüv , dort wurde kurzerhand eine Vollabnahme gemacht , da Ich auch noch Alus mit anderer Bereifung und meine AHK vom Bosmal eingetragen haben wollte . Allerdings wurde vergessen die Nr. fürs Abgasverhalten einzutragen , sodass es bei der Zulassungsstelle erst nach langer Zeit und Absegnung durch den Vorgesetzten klappte . Nun war Ich letzten Freitag nach vielen Telefonaten und besorgung des Datenblattes für dieses Fahrzeug in Polen mit meinem 91er beim Tüv . Dort wurde ,da er schon in einem EU-land zugelassen war nur HU/AU gemacht und eine Datenerstellung für die Zulassungsbescheinigung aus COC/ Typengenehmigung erstellt ( 91,90 und 107,85 € ). Zusätzlich wurde eine 19er Untersuchung für Räder/Reifen und AHK gemacht für 78,85 € . Da bei meiner HU einige erhebliche Mängel festgestellt wurden muss Ich nun noch zur Nachprüfung und dann gehts zum Anmelden . Anmerkung zum 88er dort wurde ein Datenblatt des Tüv verwendet , wodurch sogar eine erhöhung der Anhängelast auf 670 / 250 KG resultierte , nun habe Ich wieder die Werte derUrsprünglichen Einzelabnahme 400/300 KG.Hier noch einen Dank an Nati , die mir bei der Korrespondenz in Polnisch sehr geholfen hat .

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Joge« (28. September 2013, 13:37) aus folgendem Grund: keiner

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Klaus

Schneckenlenker

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6

Samstag, 28. September 2013, 11:18

Du brauchst immer dann eine Vollabnahme, wenn der Zulassungsstelle die Fahrzeugdaten nicht bekannt sind. Das sind sie i.d.R. dann nicht, wenn das Fahrzeug noch nie in D zugelassen war. Ausnahme: Du hast ein COC-Zertifikat. Das COC gibt es zwar EU-weit, aber erst ab ca. 2007, für dein Auto also nicht.
Fazit: Vollabnahme!
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5

Samstag, 28. September 2013, 09:31

Die Vollabnahme ist doch auch kaum anders als der normale TÃœV,nur teurer.

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ollivs

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Samstag, 28. September 2013, 07:37

Moin... Du brauchst ne Vollabnahme.

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A-sTyLe

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Diesen Fiat habe ich: Fiat 126p

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3

Samstag, 28. September 2013, 00:34

Werd ich am Montag früh gleich machen.
Der 126er ist Bj./Ez. 88

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500Maximum

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Samstag, 28. September 2013, 00:26

Frag am besten bei der Zulassungsstelle nach, welches Baujahr?

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A-sTyLe

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Diesen Fiat habe ich: Fiat 126p

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Samstag, 28. September 2013, 00:02

dt. Zulassung/TÃœV

Hi. Da mein 126p aus SK kommt brauch ich natürlich erst mal eine dt. Zulassung um fahren zu dürfen. Jetzt meine Frage an euch, muss ich eine Vollabnahme nach Paragraph 21 machen oder geht normal HU/AU? Der Chef des TÜV Süd Standort in meiner nähe sagte mir, da ich zuvor noch nicht bei der Zulassungsstelle war, muss Vollabnahme gemacht werden. Ich dachte bei EU-Fahrzeugen würde HU/AU ausreichen? Kann ich mit einem Datenblatt zu meiner Zulassungsstelle gehen und dt Papiere besorgen um die Vollabnahme zu umgehen? Da die bereits zu hat ( :D ) kann ich frühestens am Montag dort nachfragen. Deshalb wollte ich euch bereits fragen ob einer was dazu weiß bzw sagen kann.
Danke schonmal

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