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Spriteule, verfasst am Dienstag, 29. Januar 2013, 19:29 Uhr wieder,
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Zwergziege, verfasst am Montag, 28. Januar 2013, 21:35 Uhr wieder,
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abymc84, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 23:34 Uhr wieder,
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borisa290, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 21:44 Uhr wieder,
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LT und T4 ist schon nen Unterschied! Verstehe deinen post nicht.Auflastung T4 auf 2,5 t?ne ne!mein LT lässt sich nicht auflasten max 2 t.
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Fiatos, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 21:33 Uhr wieder,
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borisa290, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 21:12 Uhr wieder,
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Und so ein VW Transporter T4 zum Beispiel hat ein Leergewicht zwischen 1200 und 1500Kg. Darf aber 2000Kg ziehen und der läßt sich noch auf 2500Kg Anhängelast auflasten.Das stimmt ja so nicht er darf schon schwerer sein als das Zugfahrzeug.
Die Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeuges nicht überschreiten .
Bei Geländewagen sogar die Hälte schwerer sein als das Zugfahrzeug.
Kuck mal nach der 110% Regel
Andersrum gefragt, welchen Hänger darf ich denn überhaupt ziehen?
Einer der 250kg mit Ladung hat oder gilt da das zulässige Gewicht?
Dann dürfte ich gar keinen ziehen auch leer nicht.
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Fiatos, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 20:48 Uhr wieder,
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Bei meinem Führerschein (Ausstellung 1973) darf ich hinten tatsächliches Gewicht anhängen was das das Zugfahrzeug hergibt.Gut das ich den 3er hab und einen 400kg Hänger.
Lese aber immer wieder Hänger und zulässiges Gesamtgewicht.
Also darf man mit der alten Pappe fahren und mit dem neuen einfachen nicht.
Denke da an unsern zul. 2 tonner. Der hat leer 300kg.
Darf ich den so ziehen oder nicht?
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Günther, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 16:22 Uhr wieder,
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Denke da an unsern zul. 2 tonner. Der hat leer 300kg.
Darf ich den so ziehen oder nicht?
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Klaus, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 16:06 Uhr wieder,
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borisa290, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 15:22 Uhr wieder,
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rentnerwagen, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 14:56 Uhr wieder,
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borisa290, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 14:41 Uhr wieder,
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Das hängt davon ab wann Du Deinen Führerschein gemacht hast.Andersrum gefragt, welchen Hänger darf ich denn überhaupt ziehen?
Einer der 250kg mit Ladung hat oder gilt da das zulässige Gewicht?
Dann dürfte ich gar keinen ziehen auch leer nicht.
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Günther, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 14:38 Uhr wieder,
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Das stimmt ja so nicht er darf schon schwerer sein als das Zugfahrzeug.
Die Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeuges nicht überschreiten .
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rentnerwagen, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 14:23 Uhr wieder,
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ja ja das kenn ich gut! Hab dann eine neue Hecktraverse nach Garlenda geschickt!Dabei wird die nur an der Hecktraverse befestigt...
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Jürgen Illtz, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 14:11 Uhr wieder,
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Leermasse vom 126', laut Schein 600 kg - jetzt stellt sich die Frage, mit oder ohne Fahrer, aber mit allen Betriebsstoffen.Die Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeuges nicht überschreiten .
Das kann mal richtig teuer werden!
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Günther, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 13:49 Uhr wieder,
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rentnerwagen, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 13:40 Uhr wieder,
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borisa290, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 13:22 Uhr wieder,
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Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 Black
Wenn es eine AHK mit ABE gäbe
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Jürgen Illtz, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 13:14 Uhr wieder,
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Günther, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 13:09 Uhr wieder,
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Fiatos, verfasst am Sonntag, 27. Januar 2013, 12:42 Uhr wieder,
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