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Spriteule

Dieseltanker

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Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 BIS

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28

Dienstag, 29. Januar 2013, 19:29

Sehr cool, wo bekomm ich die her für den BIS, soll ja auch nicht umsonst sein.


Würde mich über eine pn freuen.

Gruß Kim

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Breuer76

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Diesen Fiat habe ich: keinen mehr

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27

Montag, 28. Januar 2013, 23:20

Ulli hat in seinem BIS eine AHK, eingetragen.

300Kg ungebremst, 670 gebremst.

Anhängerkupplung BIS

Zwergziege

Felgen Polierer

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Diesen Fiat habe ich: noch keinen

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26

Montag, 28. Januar 2013, 21:35

Hy,
die Anhängelast ist immer eingetragen,nur beim Bis steht nix.
Je nach Modell und Bj,steht immer etwas anderes.
Signatur von »Zwergziege« Mit freundlichen Grüßen

Christian Werner

Fiat 126 in Verde Prato 336.Gebaut 12/1975 in Turin .Erstzulassung 04/1976 in Kassel als Steinwinter 250 L. Von 1990-2005 stand er abgemeldet in einer Scheune auch in Kassel. Seit 2005-2023 in meinem Besitz und Umbau auf Original Motor :-)

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aat126

Administrator

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Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 Black

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25

Montag, 28. Januar 2013, 11:22

Wie Du in diesem Thema siehst, hat jeder etwas anderes eingetragen. Deine 300/200 kg finde ich auch sinnvoll.
Aber es muss nicht nur die Anhängelast eingetragen sein, sondern auch Type und Hersteller der AHK!
Signatur von »aat126«
Suche gut erhaltenen 126 BIS in GELB

abymc84

Dieseltanker

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Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 A

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24

Sonntag, 27. Januar 2013, 23:34

ich habe ja dieses wochenende meine gekauft mit ner anhängerkupplunng... laut dem alten fahrzeugschein kann/darf ich 300kg gebremst und 200kg ungebremst? falle ich aus der reiher? :-?-:
Signatur von »abymc84« Sondermodell Fiat 126 A Extreme Brutal Edition

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23

Sonntag, 27. Januar 2013, 21:44

Ok,ich weiche vom Thema ab,(einmalig)LT 35 Leergewicht 2 t Motor 3,5l tdi kannst Du anhängermäßig nicht auflasten,der T4 ist eine Gewichtsklasse tiefer und sollte auf 2,5t auflastbar sein?meinesachtens darf der sowiso nur 1,2-1,5 t ziehen!also,jetzt bleiben wir beim Thema!

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Fiatos

Sportauspuff Blender

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22

Sonntag, 27. Januar 2013, 21:33

Auflastung T4 auf 2,5 t?ne ne!mein LT lässt sich nicht auflasten max 2 t.
LT und T4 ist schon nen Unterschied! Verstehe deinen post nicht.
Signatur von »Fiatos« Bilder vom Alfa 126

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21

Sonntag, 27. Januar 2013, 21:12

Auflastung T4 auf 2,5 t?ne ne!mein LT lässt sich nicht auflasten max 2 t.

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Fiatos

Sportauspuff Blender

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20

Sonntag, 27. Januar 2013, 20:48



Die Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeuges nicht überschreiten .

Das stimmt ja so nicht er darf schon schwerer sein als das Zugfahrzeug.
Bei Geländewagen sogar die Hälte schwerer sein als das Zugfahrzeug.

Kuck mal nach der 110% Regel

Andersrum gefragt, welchen Hänger darf ich denn überhaupt ziehen?
Einer der 250kg mit Ladung hat oder gilt da das zulässige Gewicht?
Dann dürfte ich gar keinen ziehen auch leer nicht.
Und so ein VW Transporter T4 zum Beispiel hat ein Leergewicht zwischen 1200 und 1500Kg. Darf aber 2000Kg ziehen und der läßt sich noch auf 2500Kg Anhängelast auflasten.
Signatur von »Fiatos« Bilder vom Alfa 126

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Günther

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19

Sonntag, 27. Januar 2013, 16:22

Gut das ich den 3er hab und einen 400kg Hänger.
Lese aber immer wieder Hänger und zulässiges Gesamtgewicht.
Also darf man mit der alten Pappe fahren und mit dem neuen einfachen nicht.
Denke da an unsern zul. 2 tonner. Der hat leer 300kg.
Darf ich den so ziehen oder nicht?
Bei meinem Führerschein (Ausstellung 1973) darf ich hinten tatsächliches Gewicht anhängen was das das Zugfahrzeug hergibt.
Die Grenze sind 7,49 t bei LKW bis 7,49 t.
Bei Zugmaschinen steht nur - "einschließlich" deren Anhänger.

Also z. B. bei meinem Yaris: maximale Anhängelast 900 kg - wenn der Anhänger also 900 kg leer wiegt darf ich den fahren.
Fiat 126 250 kg gebremst und ungebremst - mein "großer Hänger hat leer 252 kg - also darf ich damit fahren - 252 kg minus Stützlast von 30 kg = 222 kg und ich darf noch 28 kg aufladen :D
Bei neueren Führerscheinen zählt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers - Klasse B : Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse.
- Klasse BE : Anhänger bis und jetzt muß ich Zitieren - "Klasse BE:
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht
unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die
Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen."

Alle Unklarheiten beseitigt!

Neue Regelungen gibt es schon wieder ab 19. 1.13.
Wir sollten mal den Alfredo fragen, der ist schließlich Fahrlehrer! :thumbsup:

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Klaus

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18

Sonntag, 27. Januar 2013, 16:06

Denke da an unsern zul. 2 tonner. Der hat leer 300kg.
Darf ich den so ziehen oder nicht?

Mit dem Kl.3-Führerschein darfst du den ziehen. Hab ich auch schon einige Male gemacht: Eingetragen 400/250 kg, Anhänger-Leergewicht 320 kg. Ist kein Problem, sieht aber etwas gewagt aus:

http://www.500forum.de/4images/data/media/43/Pict0023x.jpg
Signatur von »Klaus« 500forum.de/

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17

Sonntag, 27. Januar 2013, 15:22

Schaut bestimmt ganz lustig aus,der Doppelachser am Maluch 8o ,würd ich aber nicht machen,bin son Ding mit nem Hundefänger gefahrn,war ne Tortur. :thumbdown:

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rentnerwagen

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Sonntag, 27. Januar 2013, 14:56

Gut das ich den 3er hab und einen 400kg Hänger.
Lese aber immer wieder Hänger und zulässiges Gesamtgewicht.
Also darf man mit der alten Pappe fahren und mit dem neuen einfachen nicht.
Denke da an unsern zul. 2 tonner. Der hat leer 300kg.
Darf ich den so ziehen oder nicht?

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Sonntag, 27. Januar 2013, 14:41

Es gilt das beladene Gesammtgewicht.Hab einen Kipphänger,zulässig 2600 kg und darf mit Lt nur 2000 ziehen.Schon öfters in Kontrollen gekommen,das Ding darf Beladen nicht über 2 t kommen.

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Günther

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Sonntag, 27. Januar 2013, 14:38

Andersrum gefragt, welchen Hänger darf ich denn überhaupt ziehen?
Einer der 250kg mit Ladung hat oder gilt da das zulässige Gewicht?
Dann dürfte ich gar keinen ziehen auch leer nicht.
Das hängt davon ab wann Du Deinen Führerschein gemacht hast.
Nach der neueren Regel bezieht sich alles auf zulässiges Gesammtgewicht - nach der älteren Regel alles nach tatsächlichen Gewicht.

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Sonntag, 27. Januar 2013, 14:23



Die Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeuges nicht überschreiten .

Das stimmt ja so nicht er darf schon schwerer sein als das Zugfahrzeug.
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Jürgen Illtz

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Sonntag, 27. Januar 2013, 14:11

Dabei wird die nur an der Hecktraverse befestigt... 8|
ja ja das kenn ich gut! Hab dann eine neue Hecktraverse nach Garlenda geschickt! :D

Frag mal den Alex! Seine war dann schön eingerissen und hat nur noch mit viel Glück gehalten!Die gesamte Bewegung wird auf die Traverse übertragen und die reißt zwangsläufig. Wir haben dann später die eingerissene verstärkt und zusätzlich Bleche eingeschweißt.
250 kg ok aber mehr? Da würde ich immer die AHK mit den Verstrebungen zur Achsschwinge nehmen.
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Sonntag, 27. Januar 2013, 13:49

Die Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeuges nicht überschreiten .
Das kann mal richtig teuer werden!
:evil:
Leermasse vom 126', laut Schein 600 kg - jetzt stellt sich die Frage, mit oder ohne Fahrer, aber mit allen Betriebsstoffen.
Anhänger können, am Fahrzeug, nur mit Fahrer bewegt werden - also plus 75 kg (durchschnittliche Angaben pro Person :D siehe auch Aufzüge ) macht eine fahrfertige Masse von 675 kg - vielleicht wurde das damals so "hingerechnet".

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Sonntag, 27. Januar 2013, 13:40

Mein deutscher hat 670 im Brief stehen original und der polnische importierte ebenfalls.
Scheint also keine Ausnahme zu sein.

Nadch der Steinhof Kupplungsgeschichte allerdings nur noch 300. 8)

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9

Sonntag, 27. Januar 2013, 13:22

Im polnischen Schein sind ebenfalls lediglich gebremste 400 kg eingetragen!

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8

Sonntag, 27. Januar 2013, 13:16

Wenn es eine AHK mit ABE gäbe


Für die Westfalia AHK gibt es eine ABE (oder nur eine Einbauanleitung, muss ich nachschauen...)
Auf dem Typenschild steht auch 670 kg und 50 kg Stützlast.

Dabei wird die nur an der Hecktraverse befestigt... 8|
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Jürgen Illtz

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Sonntag, 27. Januar 2013, 13:14

Na ja, wir sind uns aber wohl einig das so ein Gewicht an der AHK einfach zu viel ist, oder? Wenn ich den Wefi mit 300 oder 350 kg dran habe wird es schon heftig und ich hab bisschen mehr als 23 PS.

670 beim 126 er ist eh nicht erlaubt.

Die Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Fahrzeuges nicht überschreiten .
Das kann mal richtig teuer werden! :evil:
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Sonntag, 27. Januar 2013, 13:09

Nun ja,
in einem 1976 Brief (600ccm) steht 670/250 kg, in meinem alten Brief (650 ccm) steht ebenfalls 670/250 kg, in einem 1980 Brief stehen 400/250 kg und in einem BIS-Brief steht gar nichts.
Wenn es eine AHK mit ABE gäbe, hätte diese Anhängelast eine Aussagekraft - gibt es aber nicht - nur eine Einzelabnahme und dann trägt der TÜV normal nur 250/250 kg ein.

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Sonntag, 27. Januar 2013, 12:42

Ein Einzelfall ist das nicht. Habe selber mehrere Fahrzeugbriefe in denen 670 KG drin stehen. Darüber hinaus habe ich noch ein altes Datenblatt von Fiat, auf dem alle Fiats gelistet sind mit ihren Anhängelasten. Da steht Fiat 126 mit der 600ccm Motornummer gebremst 670 Kg. Und der Fiat 126er mit der 650ccm Motornummer darf weniger ziehen.
Das Modell mit dem schwächeren Motor und den schlechteren Bremsen darf deutlich mehr ziehen......
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Sonntag, 27. Januar 2013, 00:49

Ja gibt es vereinzelt, wobei ich halte das für höchst gefährlich!!!!

670 auch gebremst, schiebt dich einfach irgendwo hin beim bremsen!! Ich glaub ich weis wovon ich rede!

Ich würde es nicht mal versuchen! Ist in der Norm ja auch nicht zulässig. Der Anhänger schwerer als das Zugfahrzeug, kann nicht gut gehen!

Das heisst einfach das die Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Fahrzeuges nicht überschreiten darf.
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