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Klaus

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25

Dienstag, 17. Mai 2011, 23:04

So wie's in dem TÜV-Blatt drinsteht, darf man mit BE jeden Anhänger fahren, solange das Zugfahrzeug nicht mehr als 3,5 to zul. Gesamtgewicht hat und die Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird.

Das ist ja soweit ganz einfach und so ähnlich wie beim alten Klasse-3-Führerschein, nur, dass da die Grenze bei 7,5 to lag.

Bei B darf man ohne Probleme Hänger mit einem zul. Gesamtgewicht bis 750 kg ziehen. Hat der Anhänger ein höheres zul. Gesamtgewicht, dann darf das zul. Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher sein als das Leergewicht des Zugfahrzeugs, und:
Das zulässiges Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Hänger darf nicht über 3,5 to liegen.
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rentnerwagen

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24

Dienstag, 17. Mai 2011, 22:03

Vorstellen kann ichs mir auch nicht.
Aus dem Tüv Süd Blatt werde ich auch nicht schlauer.

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Fiatos

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23

Dienstag, 17. Mai 2011, 21:40

Ivh habe Klasse B und Klasse BE. Als ich später den BE gemacht hatte, war von so einem Schwachsinn keine Rede. Nach wie vor kann ich mir auch nicht vorstellen, das es so richtig ist, wie ihr sagt. So etwas nachträglich gesetzulich zu ändern ist in D auch nicht mal einfach so gemacht. Stichwort: Bestandsschutz.

P.S.: Dieser Tüv Süd link funzt nicht. Jedenfalls bei mir nicht.
Signatur von »Fiatos« Bilder vom Alfa 126

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22

Dienstag, 17. Mai 2011, 09:26

Ist auch ein bischen blöde die Regelung,dann dürfen die meisten Hänger gar nicht gezogen werden. Wo soll man den einen 2tonnen Hänger dran hängen? Normales Auto hat sich dann doch schon erledigt.
»rentnerwagen« hat folgende Datei angehängt:
  • mika.jpg (1,03 MB - 87 mal heruntergeladen - zuletzt: 2. Januar 2013, 01:03)

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Dienstag, 17. Mai 2011, 09:21

Danke Günther. Jetzt hab ich Klarheit! Gut das ich 3 habe.

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20

Montag, 16. Mai 2011, 19:59

man gut das ich noch kl.3 gemacht hab bzw seit 10 jahren kl. CE hab...

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Günther

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Montag, 16. Mai 2011, 18:44

Ja (Kl. B und BE)

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Montag, 16. Mai 2011, 16:48

Da hat mir ein Tüvler gesagt, dass das so ist.Aber hab ich das jetzt richtig aufm Schirm, dass die Regelung mit dem möglichem Gewicht nur für BE gilt?

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Montag, 16. Mai 2011, 15:25

Zitat

Original von Günther
Ein kleines Heftchen für die Ungläubigen:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1…r_pkw_12_07.pdf


Zitat

Vergessen Sie also die schöne StVZOTheorie und schauen Sie in den Fahrzeugschein Ihres Pkw. Da nämlich ist die "Anhängelast" vermerkt, die Sie wirklich mitführen dürfen. Auch sie ist auf das Gewicht bezogen, das augenblicklich am Haken hängt –und nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers.



genau sowas hab ich gesucht!

@ fiat-camper, was war vor 2 Wochen?
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Günther

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16

Montag, 16. Mai 2011, 14:40

Ein kleines Heftchen für die Ungläubigen:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1…r_pkw_12_07.pdf

1. Edit: Speziell: Passt der PKW zum Hänger und passt der Führerschein?
2. Edit: Tja, die etwas Jüngeren sind in dieser Hinsicht ein wenig benachteiligt

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Montag, 16. Mai 2011, 14:23

Ja! Ich hab auch gestaunt.

Wobei ich jetzt grad gesehen hab, dass das nur für Führerscheinklasse BE gilt. Hhhmm... ? ?(

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Montag, 16. Mai 2011, 13:38

Zitat

Original von fiat-camper
Wenn das zulässige Gesamtgwicht des Anhängers die eingetragene Anhängelast des Zugautos überschreitet, darf man den Anhänger definitiv nicht ziehen.

Zufällig weiß ich das seit 2 Wochen. Ich war sonst auch immer vom tatsächlichen Gewicht des Anhängers ausgegangen. Ist vor knapp 2 Jahren geändert worden die Regelung.


Echt?
Wenn das Auto 1200 kg Anhängelast hat und der Hänger ein Gesammtgeweicht von 1500 kg (Leer 600kg) darf mann den Hänger nicht ziehen?(Beispiel:Fiat 126 600 kg-Leihanhänger 600 kg leer,aber gesammt 1500 kg)

Mein Bus hat ungebremst 600 kg (gebremmst 12000).Mein Hänger ist ungebremmst und ein Gesammtgewicht von 600 kg kg (Leer 130 kg).
Signatur von »Zwergziege« Mit freundlichen Grüßen

Christian Werner

Fiat 126 in Verde Prato 336.Gebaut 12/1975 in Turin .Erstzulassung 04/1976 in Kassel als Steinwinter 250 L. Von 1990-2005 stand er abgemeldet in einer Scheune auch in Kassel. Seit 2005-2023 in meinem Besitz und Umbau auf Original Motor :-)

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fiat-camper

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13

Montag, 16. Mai 2011, 12:30

Wenn das zulässige Gesamtgwicht des Anhängers die eingetragene Anhängelast des Zugautos überschreitet, darf man den Anhänger definitiv nicht ziehen.

Zufällig weiß ich das seit 2 Wochen. Ich war sonst auch immer vom tatsächlichen Gewicht des Anhängers ausgegangen. Ist vor knapp 2 Jahren geändert worden die Regelung.

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Klaus

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12

Montag, 16. Mai 2011, 09:54

Das mit dem zulässigen Gesamtgewicht ist wahrscheinlich eine falsche Interpretation des §42 StVZO

Zitat

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei Personenkraftwagen (...) weder das zulässige Gesamtgewicht (...) des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.

Hier ist von der gezogenen Anhängelast die Rede, also von der tatsächlichen Last. Diese darf nicht größer sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs oder die eingetragene Anhängelast.
Hat also nix mit dem zul. Gesamtgewicht des Hängers zu tun.
Signatur von »Klaus« 500forum.de/

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Günther

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Montag, 16. Mai 2011, 07:32

Zitat

Original von os-fi 126
das was hinten dran hängt zählt,also das tatsächliche gewicht nich das zulässige


Richtig, sonst müßte man auch Zahlen wenn das Auto ohne Anhänger und ohne Mitfahrer bewegt wird - denn man könnte ja... eine Tonne anhängen und drei Sumoringer fahren. :-)
Nur die Fahrerlaubnis richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht.

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mclibi126FSM

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10

Sonntag, 15. Mai 2011, 23:24

solange du nicht angehalten wirst ist es so! Sollten sie dich aber anhalten heistes sie könnten es beladen also anzeige. und das macht 3 punkte!
Signatur von »mclibi126FSM« :daumhoch: :--:ich will fahren :--::daumhoch:

Das leben ist zu kurz um normal sein zu wollen!

Habe spass am leben und tu was immer du tun willst bevor es zu spät ist.

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os-fi 126

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9

Sonntag, 15. Mai 2011, 20:42

das was hinten dran hängt zählt,also das tatsächliche gewicht nich das zulässige

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Zwergziege

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8

Sonntag, 15. Mai 2011, 19:18

Hy,

hatte auch schon div.Hänger an meinem.Leider jetzt aber keine AHK mehr :mist:
»Zwergziege« hat folgende Dateien angehängt:
  • k-IMG_0235.jpg (81,31 kB - 251 mal heruntergeladen - zuletzt: 2. Januar 2013, 01:03)
  • k-IMG_0875.jpg (69,28 kB - 252 mal heruntergeladen - zuletzt: 2. Januar 2013, 01:03)
  • k-DSCN5020.jpg (59,23 kB - 249 mal heruntergeladen - zuletzt: 2. Januar 2013, 01:03)
Signatur von »Zwergziege« Mit freundlichen Grüßen

Christian Werner

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männchen

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Sonntag, 15. Mai 2011, 19:12

Zitat

Original von Klaus

Zitat

Original von Pisdez
... Mobile garage!

Ja, da passt er rein.
Der Hänger ist 3 m lang und 1,5 m breit und wiegt leer 320 kg. Da ich 400 kg gebremst ziehen darf ist alles OK, solange nix auf dem Hänger drauf ist :--:

lol lol lol
Hauptsache großer Hänger :52: 80kg dafste :52:
Signatur von »männchen« Ich bin so wie ich bin ,
die einen kennen mich ,
die anderen können mich... :-)

in Memory Tiger 05. 1994- 11.07.2018

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aat126

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6

Sonntag, 15. Mai 2011, 18:43

Zitat

Original von Klaus
alles OK, solange nix auf dem Hänger drauf ist :--:



Ist das wirklich so? oder zählt da nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers?

Ich hab da schon einige Leute gefragt, die es wissen sollten. Der eine sagt es zählt das tatsächliche Gewicht, der andere sagt das zuläsige.


Signatur von »aat126«
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Klaus

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Sonntag, 15. Mai 2011, 17:57

Zitat

Original von Pisdez
... Mobile garage!

Ja, da passt er rein.
Der Hänger ist 3 m lang und 1,5 m breit und wiegt leer 320 kg. Da ich 400 kg gebremst ziehen darf ist alles OK, solange nix auf dem Hänger drauf ist :--:
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Paul

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4

Sonntag, 15. Mai 2011, 11:14

Klaus das muss ich mir life ansehen Mobile garage!
Signatur von »Paul« Ich weiss, das ich nichts weiss :Achtung:

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Maik

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3

Sonntag, 15. Mai 2011, 10:57

RE: Es komt nicht auf die gröse an/Wohnwagen!

Das ist auch legal.
»Maik« hat folgende Datei angehängt:
  • DSCI0042a.jpg (44,61 kB - 305 mal heruntergeladen - zuletzt: 2. Januar 2013, 01:03)

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Klaus

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2

Sonntag, 15. Mai 2011, 00:34

RE: Es komt nicht auf die gröse an/Wohnwagen!

Auf'm Acker kann das jeder.
Ich fahr mit sowas auf der Straße rum ... und das völlig legal:

©Klaus
Signatur von »Klaus« 500forum.de/

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Paul

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Samstag, 14. Mai 2011, 21:39

Es komt nicht auf die gröse an/Wohnwagen!

Wer wolte eine AHK mit Anhenger habenAnhenger :-) :daumhoch:
Signatur von »Paul« Ich weiss, das ich nichts weiss :Achtung:

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