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Jürgen Illtz

unregistriert

7

Montag, 26. Juli 2010, 14:13

Kopien vom Brief oder Schein nutzen nichts. Wird in der Norm nicht anerkannt mit der Begründung:
"Ich weis ja nicht, ob da nicht ein Fehler gemacht wurde und ich den dann ungeprüft übernehme!" :uff: :uff: :uff: :uff: :uff: :uff:

Hab ich schon mehr als einmal gehört!!! :teufel: :teufel:

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6

Montag, 26. Juli 2010, 14:07

Hy,

ofiziell gibts kein Gutachten.
Außer bei einer Kupplung von Westfalia für den 126.Diese sind aber selten und rar.

Eigentlich gehts dann nur über eine Einzelabnahme.Ein Typenschild oder aufgeschlagene Nummer sollten aber schon auf der AHK sein.Und dann wie bei vielen Dingen liegt es dann immer am Prüfer...
Signatur von »Zwergziege« Mit freundlichen Grüßen

Christian Werner

Fiat 126 in Verde Prato 336.Gebaut 12/1975 in Turin .Erstzulassung 04/1976 in Kassel als Steinwinter 250 L. Von 1990-2005 stand er abgemeldet in einer Scheune auch in Kassel. Seit 2005-2023 in meinem Besitz und Umbau auf Original Motor :-)

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tini

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5

Montag, 26. Juli 2010, 13:02

Hallo,
in meiner Zulassungsbescheinigung steht drin für gebremst 400kg und für ungebremst 300kg.
Aber muss da nicht noch irend eine Prüfnummer in der Bescheinigung eingetragen werden?
Weil der Mann vom TÜV wollte das ich die Anhängekupplung abbaue,um das Gutachten zu bekommen!

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tick

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4

Montag, 26. Juli 2010, 12:54

dann ist es doch geschikt wenn mann eine kopie von einem hat der das schon mit so einer hohen anhängelast eingetragen hat so kann es es vergleichen und das gleiche gutachten erstellen oder nicht?
klingt logisch aber bei unserem rechtsstaat ist so vieles unlogisch

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Zwergziege

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3

Montag, 26. Juli 2010, 12:49

Hy,

Stutzlast meistens 30 kg.
Es gibt welche,die bis zu 670 kg gebremst eingetragen haben.
Meistens sind es 250 ungebremst und 400 gebremst.

Alles liegt immer im ermessen des Prüfers.Oft ist es aber schon in den Briefen eingetragen.Auch in den Akten des Tüv müßten diese Daten vorhanden sein.
Signatur von »Zwergziege« Mit freundlichen Grüßen

Christian Werner

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tick

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2

Montag, 26. Juli 2010, 12:27

RE: Polnische Anhängekupplung

schraub sie einfach wieder an du hast ja ne anhängerlast eingetragen und den nächsten tüv machst bei der dekra oder so :daumhoch:

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tini

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1

Montag, 26. Juli 2010, 11:14

Polnische Anhängekupplung

Hallo,

ich habe es jetzt entlich geschafft mienen 126p anzumelden, natürlich mit Hürden.
Ich kam zum TÜV entlich einen gefunden mit Vollgutachter seine erste Aussagen war die Anhängekupplung muss ab. Mein Einwand das diese eine polnische Zulassung hat und Polen ja EU ist ließ er nicht gelten.
Nach dem ich noch den Motor, eigentlich wars das Getribe, trocken gelegt hatten und die Anhängekupplung abgebaut hatte bekahm ich entlich das begehrt Gutachten.
Jetzt meine Frage.
Hat von Euch eine polnische Anhängekupplung die eingetreagen wurde,
wenn ja wie. Interessanterweise hat der Mann von TÜV die Anhägelasten mit ins Gutachen geschrieben, die jetzt auch mit im Fahrzeugschein stehen.

Ich bin auf die Antworten gespannt!!
Gruß Thomas

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