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Brandse

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Samstag, 7. Juli 2007, 12:47

RE: Zulassung

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Jürgen Illtz

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23

Samstag, 7. Juli 2007, 12:31

Zulassung

Hey, nur charmant, nicht warm!!!! :arsch: :arsch: :-) :-)

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Brandse

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Samstag, 7. Juli 2007, 11:08

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

Zitat

Original von Jürgen Illtz
Weil ich einfach ein charmanter Typ bin!!! :daumhoch: :daumhoch: :daumhoch: :daumhoch:


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Jürgen Illtz

unregistriert

21

Samstag, 7. Juli 2007, 11:03

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

Weil ich einfach ein charmanter Typ bin!!! :daumhoch: :daumhoch: :daumhoch: :daumhoch:

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pinkfiat

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20

Samstag, 7. Juli 2007, 10:27

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

@ Flummi

Naja so ne gute Stunde wirds schon gewesen sein. Könnt euch alle beim Jürgen Illtz bedanken. Dieser hat mich erst auf die Idee gebracht..... :bier:

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Samstag, 7. Juli 2007, 00:43

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

hmm... wo war das...







Na gut: www.cheesebuerger.de
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Samstag, 7. Juli 2007, 00:05

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

:bier:
Is ja geil, wo haste blos die ganzen Smileys her! :clo:
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Freitag, 6. Juli 2007, 23:42

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

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Freitag, 6. Juli 2007, 23:38

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

:bier:
Dann is ja jut :daumhoch:
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Freitag, 6. Juli 2007, 23:28

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

nö!



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Freitag, 6. Juli 2007, 23:27

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

upps, gibts ein Problem :daumhoch: :wn:
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Freitag, 6. Juli 2007, 23:23

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

Breuer schicken?

...ich mache lieber das hier mit dem Breuer:


Hihihi...
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Freitag, 6. Juli 2007, 23:00

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

:bier:

Super Pinkfiat :dankes:

wie lange haste denn daran gesessen?

werde Zwergziege mal schreiben, daß er das ins Lexikon setzt!

@ Brandse
Geile Smileys, mußt Du unbedingt Breuer schicken!
Signatur von »Flummi« :abczug: :f: :l: :u: :m: :m: :i: :%: :end:

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Freitag, 6. Juli 2007, 20:56

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

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Freitag, 6. Juli 2007, 18:41

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

Der auch!!!
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Freitag, 6. Juli 2007, 12:11

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)



:-)
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Freitag, 6. Juli 2007, 07:04

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

Der Smily ist ja geil...
Signatur von »Fiatos« Bilder vom Alfa 126

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Donnerstag, 5. Juli 2007, 23:15

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

Zitat

Original von mattes1965
danke :-) sind ja mal wieder einer meinung :daumhoch:


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Donnerstag, 5. Juli 2007, 20:39

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

danke :-) sind ja mal wieder einer meinung :daumhoch:

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Donnerstag, 5. Juli 2007, 20:38

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

Zitat

Original von mattes1965
es geht doch eigendlich um die zulassung von fahrzeugen nach bj 93.
da kamm die regel das ein fahrzeug ab dem bj. einer abgasnorm endsprechen muß. alles was vorher gebaut wurde hat keine probleme mit der zulassung.
oder denke ich da falsch



ne, da denkst Du richtig. GENAU das ist das Problem...
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Donnerstag, 5. Juli 2007, 20:21

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

es geht doch eigendlich um die zulassung von fahrzeugen nach bj 93.
da kamm die regel das ein fahrzeug ab dem bj. einer abgasnorm endsprechen muß. alles was vorher gebaut wurde hat keine probleme mit der zulassung.
oder denke ich da falsch

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Jürgen Illtz

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Donnerstag, 5. Juli 2007, 17:30

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

Ja, super! :daumhoch:
Wirklich klasse gemacht!
Ich glaube das hilft jedem weiter!!
Dank Dir Pinkfiat!! :dankes:

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elefantenrollschuh

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2

Donnerstag, 5. Juli 2007, 14:18

RE: Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

Hallo Pinkfiat,
Danke , Peeeeerfekt,
Werde ich demnächst ausprobieren un hier mitteilen.
Hast Dir wirklich größte Mühe gemacht, Hut ab

Grüße Hannes

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pinkfiat

unregistriert

1

Donnerstag, 5. Juli 2007, 13:48

Zulassung von Gebraucht-Fahrzeugen (EU-Ausland)

Also hier mal ein kleiner Crashkurs in puncto Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs aus dem EU-Ausland. (Und zwar sind das meine eigenen Erfahrungen mit Fahrzeugen der Baujahre 1939 - 1987) :bier:

Alle benötigten Unterlagen (laut meinem Landratsamt, Stand: Juni. 2007):

[list]
Kaufvertrag, der den Kauf des Fahrzeugs bescheinigt (nicht notwendig, wenn der einzutragende Halter in Deutschland der letzte eingetragene Halter im Ausland war)

Ausländische Kfz-Papiere und/oder wenn vorhanden, zusätzlich EU-Übereinstimmungsbescheinigung

Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)

Datenblatt zur Erlangung der Betriebserlaubnis (vom TÃœV)

Technisches Gutachten gem. §21 StVZO

Bescheinigung über Abgasuntersuchung

[/list]

So diese Unterlagen + die üblichen Sachen wie Personalausweis, Doppelkarte etc. reichten bei mir bisher immer aus um eine Zulassung zu bekommen. Umso mehr man hat umso besser! Denn laut geltendem Recht muss ein Fahrzeug, welches im EU-Ausland eine Zulassung hat(te) (und zwar egal wann es dort zugelassen wurde, vor oder nach Beitritt des Landes zur EU), auch wieder hier zugelassen werden. siehe FZV § 7 Außer es entspricht hier nicht den technischen Vorschriften (Kat-Thema bei den neuen 126ern, aber um die gehts hier nicht).

Sollte sich die Zulassungstelle querstellen, dann müssen Sie euch aber auch mitteilen, warum nicht und was noch benötigt wird. ?(
Normalerweise sollte es nur Probleme geben, wenn ihr keine Papiere mehr habt und auch keine EU-Bescheinigung, weil das Fahrzeug im Ausland auch schon längst abgemeldet war (Scheunenfund und so).

Dann kommen noch folgende Unterlagen hinzu:

[list]

Auskunft des "KBA-Ausland" (so hat es die Dame am Schalter betitelt)

alles was ihr zu dem Fahrzeug habt, und wenn es eine Quittung von 1960 ist

etwas Geduld, denn dieses Verfahren dauert etwa 2 Wochen
[/list]

Die erste Auskunft müsst ihr zuerst leider selbst versuchen einzuholen (Zitat:"Sie müssen jetzt alles unternehmen was möglich ist um eine Auskunft zu bekommen und erst dann übernehmen wir"). Wer nicht die Landessprache beherrscht, woher sein Fahrzeug stammt und auch nicht weiß, wo dieses zuletzt zugelassen war, der kann am nächsten Tag wieder erscheinen und sagen seine Untersuchungen haben nichts ergeben.

Dann schaltet die deutsche Behörde das KBA-Ausland ein und dieses holt alle nötigen Infos ein. Nach etwa ein bis zwei Wochen sollte vom EU-Ausland eine Bescheinigung vorliegen, dass das Fahrezug in Deutschland zugelassen werden darf, da die ausländische Behörde nichts dagegen hat. Warum sollte sie auch, wenn das Fahrzeug nicht gerade gestohlen wurde?

Und schon kann das Fahrzeug mit oben erwähnten Unterlagen zugelassen werden (dann natürlich ohne Papiere). Wobei dafür eine eidesstattliche Erklärung vor einem Beamten der Zulassungstelle schriftlich zu Papier gebracht wiird: "Hiermit versichere ich nichts über den Verbleib der Fahrzeugpapiere zu wissen." :daumhoch:

Wenn man schlau ist (war ich leider nicht), dann lässt man den Verlust der Papiere bereits beim Kauf in den Kaufvertrag schreiben und kann sich wieder einen Zettel sparen. Dann muss der Kaufvertrag nur übersetzt werden. Je nachdem wie nett ihr zu den Damen seid und wie loyal diese sind, dürft ihr das sogar selbst machen und könnt euch die paar Eruo für die Übersetzung sparen. Liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Doch in solch schwierigen 'Fällen empfehle ich sowieso, nur mit dem Dienststellenleiter zusammenzuarbeiten. Dieser hat mehr Erfahrung und auch alles Gesetzestexte in seinem Büro. Und immer schön nett sein, aber auch nicht verarschen lassen! Also mit billigen Sätzen nicht abspeisen lassen!

Immer noch keine Zulassung!? :teufel:
Sollte es immer noch nicht zur gewünschten Zulassung kommen, da das KBA-Ausland nichts in Erfahrung bringen konnte, dann gibt es laut meiner Dienststellenleiterin noch eine dritte Option. Ich finde diese zwar lächerlich, weil man so auch ein gestohlenes Auto zulassen könnte (mit gefälschtem Kaufvettrag), aber naja.

Und zwar kann man sich von einem deutschen Notar aufgrund des Kaufvertrages, bescheinigen lassen, dass man der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeuges ist. Ich weiß zwar nicht auf welcher Grundlage das dann möglich ist, aber es ist die letzte Möglichkeit euer Schätzchen zuzulassen. Und diese muss euch auch gewährt werden. Mit diesem Zettel und dem Datenblatt wird es dann zugelassen.

Natürlich können sehr genaue und lustlose Beamte solche Verfahren in die Länge ziehen, aber man bekommt seine Zulassung. Am besten immer höflich um den Dienststellenleiter bitten und die ganze Angelegenheit schildern und wirklich schon alle bisherigen Unterlagen vorzeigen und eventuell davor mal die StVZO / FZV lesen und auch mal ausdrucken und darauf hinweisen. :nl: Denn selbst das Zulassungsverfahren ist in Deutschland geregelt.


Hier die wichtigsten Paragraphen:

aus der StVZO:

§ 16 Grundregel der Zulassung

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

§ 21b Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften


aus der FZV:

§ 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat

§ 11 Zulassungsbescheinigung Teil I

§ 12 Zulassungsbescheinigung Teil II



Das alles gibt es immer aktuell nachzulesen unter http://www.stvzo.de/


Ach ja als einziges könnte die Zulassungstelle auch noch fordern, dass ihr das Fahrzeug vorführt zur Überprüfung der Fahrzeug-Ident.-Nr. wenn ihr aber zuerst den §21 beim TÜV macht, dann hat dieser das Fahrzeug schon durch sein Gutachten indetifiziert.

siehe Erstmalige Zulassung von Importfahrzeugen (§ 6 Abs. 8 FZV)

"Alle Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt wurden und für die noch kein Fahrzeugbrief erstellt wurde oder die noch nicht im Rahmen einer Hauptuntersuchung oder einer Abnahme nach § 21 StVZO untersucht worden sind, vor der Zulassung oder vor der Erstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsstelle vorzuführen."



So das sind all meine bisherigen Erfahrungen, die ich durchgemacht habe mit etwa 30 Fahrzeugen aus aller Herren-Ländern und alle 30 Fahrzeuge haben eine deutsche Zulassung. :-) Höchstdauer einer Zulassung betrug einmal 1 Monat (Wartezeiten.....) und etwa 5 Besuche beim Landratsamt. Das war aber auch ein sehr verzwickter Fall. Heute brauche ich etwa ein Telefonat im voraus, einen Termin beim TÜV und einen Termin bei der Zulassungstelle.

Ich hoffe, dass diese Infos manchen weiterhelfen..... :--:

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