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Breuer76

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Samstag, 21. Juli 2012, 23:08

Kurzbeschreibung

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs (Fiat 126 aus Polen zb.)

Artikel

Hier mal ein kleiner Crashkurs in puncto Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs (Fiat 126 aus Polen zb.) aus dem EU-Ausland. ( Erfahrungen mit Fahrzeugen der Baujahre 1939 - 1987)

Alle benötigten Unterlagen (laut meinem Landratsamt, Stand: Juni. 2007):

Kaufvertrag, der den Kauf des Fahrzeugs bescheinigt (nicht notwendig, wenn der einzutragende Halter in Deutschland der letzte eingetragene Halter im Ausland war)

Ausländische Kfz-Papiere und/oder wenn vorhanden, zusätzlich EU-Übereinstimmungsbescheinigung

Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)

Datenblatt zur Erlangung der Betriebserlaubnis (vom TÜV)

Technisches Gutachten gem. §21 StVZO

Bescheinigung über Abgasuntersuchung

So diese Unterlagen + die üblichen Sachen wie Personalausweis, Doppelkarte etc. reichten bei mir bisher immer aus um eine Zulassung zu bekommen. Umso mehr man hat umso besser! Denn laut geltendem Recht muss ein Fahrzeug, welches im EU-Ausland eine Zulassung hat(te) (und zwar egal wann es dort zugelassen wurde, vor oder nach Beitritt des Landes zur EU), auch wieder hier zugelassen werden. siehe FZV § 7 Außer es entspricht hier nicht den technischen Vorschriften (Kat-Thema bei den neuen 126ern, aber um die gehts hier nicht).

Sollte sich die Zulassungstelle querstellen, dann müssen Sie euch aber auch mitteilen, warum nicht und was noch benötigt wird.
Normalerweise sollte es nur Probleme geben, wenn ihr keine Papiere mehr habt und auch keine EU-Bescheinigung, weil das Fahrzeug im Ausland auch schon längst abgemeldet war (Scheunenfund und so).

Dann kommen noch folgende Unterlagen hinzu:

Auskunft des "KBA-Ausland" (so hat es die Dame am Schalter betitelt)

alles was ihr zu dem Fahrzeug habt, und wenn es eine Quittung von 1960 ist

etwas Geduld, denn dieses Verfahren dauert etwa 2 Wochen

Die erste Auskunft müsst ihr zuerst leider selbst versuchen einzuholen (Zitat:"Sie müssen jetzt alles unternehmen was möglich ist um eine Auskunft zu bekommen und erst dann übernehmen wir"). Wer nicht die Landessprache beherrscht, woher sein Fahrzeug stammt und auch nicht weiß, wo dieses zuletzt zugelassen war, der kann am nächsten Tag wieder erscheinen und sagen seine Untersuchungen haben nichts ergeben.

Dann schaltet die deutsche Behörde das KBA-Ausland ein und dieses holt alle nötigen Infos ein. Nach etwa ein Bis zwei Wochen sollte vom EU-Ausland eine Bescheinigung vorliegen, dass das Fahrezug in Deutschland zugelassen werden darf, da die ausländische Behörde nichts dagegen hat. Warum sollte sie auch, wenn das Fahrzeug nicht gerade gestohlen wurde?

Und schon kann das Fahrzeug mit oben erwähnten Unterlagen zugelassen werden (dann natürlich ohne Papiere). Wobei dafür eine eidesstattliche Erklärung vor einem Beamten der Zulassungstelle schriftlich zu Papier gebracht wiird: "Hiermit versichere ich nichts über den Verbleib der Fahrzeugpapiere zu wissen."

Wenn man schlau ist (war ich leider nicht), dann lässt man den Verlust der Papiere bereits beim Kauf in den Kaufvertrag schreiben und kann sich wieder einen Zettel sparen. Dann muss der Kaufvertrag nur übersetzt werden. Je nachdem wie nett ihr zu den Damen seid und wie loyal diese sind, dürft ihr das sogar selbst machen und könnt euch die paar Eruo für die Übersetzung sparen. Liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Doch in solch schwierigen 'Fällen empfehle ich sowieso, nur mit dem Dienststellenleiter zusammenzuarbeiten. Dieser hat mehr Erfahrung und auch alles Gesetzestexte in seinem Büro. Und immer schön nett sein, aber auch nicht verarschen lassen! Also mit billigen Sätzen nicht abspeisen lassen!

Immer noch keine Zulassung!?
Sollte es immer noch nicht zur gewünschten Zulassung kommen, da das KBA-Ausland nichts in Erfahrung bringen konnte, dann gibt es laut meiner Dienststellenleiterin noch eine dritte Option. Ich finde diese zwar lächerlich, weil man so auch ein gestohlenes Auto zulassen könnte (mit gefälschtem Kaufvettrag), aber naja.

Und zwar kann man sich von einem deutschen Notar aufgrund des Kaufvertrages, bescheinigen lassen, dass man der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeuges ist. Ich weiß zwar nicht auf welcher Grundlage das dann möglich ist, aber es ist die letzte Möglichkeit euer Schätzchen zuzulassen. Und diese muss euch auch gewährt werden. Mit diesem Zettel und dem Datenblatt wird es dann zugelassen.

Natürlich können sehr genaue und lustlose Beamte solche Verfahren in die Länge ziehen, aber man bekommt seine Zulassung. Am besten immer höflich um den Dienststellenleiter bitten und die ganze Angelegenheit schildern und wirklich schon alle bisherigen Unterlagen vorzeigen und eventuell davor mal die StVZO / FZV lesen und auch mal ausdrucken und darauf hinweisen. Denn selbst das Zulassungsverfahren ist in Deutschland geregelt.


Hier die wichtigsten Paragraphen:

aus der StVZO:

§ 16 Grundregel der Zulassung

§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

§ 21b Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften


aus der FZV:

§ 7 Zulassung im Inland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat

Lexikon 4.1.5, entwickelt von www.viecode.com