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SZNWRK

126er Anfänger

Beiträge: 291

Wohnort: Torgau

Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 EL / ELX

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10

Samstag, 13. August 2016, 23:06

Nicht nur die Fahrgestellnummer muss nun angegeben werden, auch TÃœV Bericht und Fahrzeugbrief muss vorgelegt werden.

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9

Mittwoch, 10. August 2016, 00:24

So ist es!Passt schon.Bei mir war die Frage,den Anhänger wo anders drauf zu bekommen.Unmöglich.

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gruenspan

Benzin-Quatscher

Beiträge: 4 420

Wohnort: Bornheim- BISdorf

Diesen Fiat habe ich: Fiat 126p

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8

Mittwoch, 10. August 2016, 00:17

Naja, ich kann mittlerweile gut nachvollziehen dass jeder so seine eigenen Gesetze macht! Mit einem Kurzzeitkennzeichen konnte ich ein Fahrzeug meiner Wahl von A nach B überführen z.B. im Jahre 2003 meinen Wohnwagen von Bonn auf einen Campingplatz nach Thüringen. Als verantwortlicher Fahrzeugführer habe ich natürlich Licht und Bremse inclu. Abreißleine überprüft. In den Jahren vorher habe ich auch immer wieder KZK benötigt um Fzge. zu überführen. Heute muss ich bei der Beantragung eines KZK die Fahrgestellnummer eines Fzg. angeben obwohl ich dies genau nicht kann wenn ich auf der Suche nach einem Fzg. bin. Finde ich beispielsweise einen Fiat 126 in Berlin und möchte ihn dort kaufen muss ich sicherstellen können das ich nach dem Kauf auch noch zum StVa. in Berlin komme um ein KZK zu bekommen. Hat der Vorbesitzer mit TÜV geschummelt stehe ich auch mit dem :arsch: an der Wand! Meiner Meinung nach ist die Neuregelung für das Kurzzeitkennzeichen genau so eine Totgeburt wie das Wechselnummernschild wo für zwei Fahrzeuge Steuern entrichtet werden muss.

Dies gehört zwar nicht unbedingt in diesen Fred, musste aber mal von mir geschrieben werden!
Signatur von »gruenspan« Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daher fahren.
Leonardo Da Vinci (1452- 1519)

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7

Mittwoch, 10. August 2016, 00:06

Fahrschullehrer haben immer rescht!Waren ja auch nur die Argumente im Fall,das ich in eine Falle gekommen wäre! :thumbsup:

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Alfredo

Betriebsanleitung Leser

Beiträge: 209

Wohnort: Fürth

Diesen Fiat habe ich: Fiat 126 A

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6

Dienstag, 9. August 2016, 23:43

Man könnte es aber

auch "Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in den Verkehr bringen" nennen.. Du darfst auch keinen Airbag ausbauen und dann bei einer Kontrolle sagen:
na und, mein 126 er hat auch keinen Eierbag ! Kannst du natürlich so sagen, aber nutzen wird dir das nix..

Sorry, so ist dat nunmal..

LG Elfriede
Signatur von »Alfredo« Never change a running system !

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5

Dienstag, 9. August 2016, 19:03

Klaus,ich sehe das anders!
1.Achslast des Anhängers nicht überschritten.
2.Anhängelast des Zugfahrzeuges ungebremst nicht überschritten.
3.Überführung/Abschleppen zur nächstmöglichen Werkstatt/HU-Stelle.
Das einzige bleibt die abgelaufene HU.

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Klaus

Schneckenlenker

Beiträge: 1 497

Wohnort: Weyhe bei Bremen

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4

Dienstag, 9. August 2016, 08:35

TÃœV Mai abgelaufen,Vordere Achse hinten drauf,Bremse ausgebaut.

Mann mann mann, sowas zu machen und dann noch hier zu veröffentlichen grenzt stark an Fahrlässigkeit. :thumbdown: Dumm ist es auf jeden Fall.
SO ETWAS AUF KEINEN FALL NACHMACHEN!
@borisa290: Wenn du Glück hast, liest hier kein Polizist mit.
Signatur von »Klaus« 500forum.de/

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3

Montag, 8. August 2016, 23:47

Wenn der wieder zugelassen ist,kann man da was machen. :thumbup:
War erst mal froh den hier zu haben,ohne Kontrolle!TÃœV Mai abgelaufen,Vordere Achse hinten drauf,Bremse ausgebaut. :66:
Gutgegangen! :spass:

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »borisa290« (8. August 2016, 23:53) aus folgendem Grund: 1


Toni126

Dieseltanker

Beiträge: 138

Wohnort: Unna

Diesen Fiat habe ich: Fiat 126p

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2

Montag, 8. August 2016, 23:20

Na super. Und ich suche jemanden, der meinen zerlegen maluch nach Polen zum Lackierer bringt :D

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1

Montag, 8. August 2016, 20:26

Transportanhänger

Heute gekauft.Vordere Achse ist kaputt.Optisch etwas verzogen.Mal sehen,ob ich die in Polen instant gesetzt bekomme.
»borisa290« hat folgende Dateien angehängt:

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